Rechtsprechung
BGH, 21.02.1994 - BLw 106/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Abweichung einer Entscheidung eines Landwirtschaftsgerichts von der Entscheidung eines anderen Landwirtschaftsgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.06.1977 - V BLw 1/77
Antrag auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses - Wirtschaftsfähigkeit eines …
Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 106/93
Dies wäre jedoch erforderlich gewesen (Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).Denn die Abweichungsrechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen soll nur die einheitliche Auslegung des anzuwendenden Rechts gewährleisten, nicht dagegen die Korrektur jeden Fehlers bei der Rechtsanwendung ermöglichen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
- BGH, 02.07.1968 - V BLw 10/68
Grobes Mißverhältnis zwischen Grundstückswert und Gegenleistung
Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 106/93
Sie meint zwar, das Oberlandesgericht sei von der in BGHZ 50, 297 f. veröffentlichten Entscheidung sowie von dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 3. Juni 1976 (V BLw 16/75, AgrarR 1977, 65) abgewichen, bezeichnet aber nicht den Rechtssatz, den die Vergleichsentscheidungen und die angefochtene Entscheidung abweichend aufgestellt haben sollen.Der V. Zivilsenat hat in seinem in BGHZ 50, 297 veröffentlichten Beschluß entschieden, daß ein grobes Mißverhältnis zwischen Gegenleistung und Grundstückswert in der Regel dann vorliegt, wenn die Gegenleistung den Grundstückswert um mehr als die Hälfte überschreitet, sofern nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen.
- BGH, 03.06.1976 - V BLw 16/75
Recht eines Miteigentümers zur alleinigen Nutzung einer bestimmten Teilfläche - …
Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 106/93
Sie meint zwar, das Oberlandesgericht sei von der in BGHZ 50, 297 f. veröffentlichten Entscheidung sowie von dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 3. Juni 1976 (V BLw 16/75, AgrarR 1977, 65) abgewichen, bezeichnet aber nicht den Rechtssatz, den die Vergleichsentscheidungen und die angefochtene Entscheidung abweichend aufgestellt haben sollen.Das Oberlandesgericht ist auch nicht von dem Beschluß des V. Zivilsenats vom 3. Juni 1976 (a.a.O.) abgewichen.
- BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 106/93
Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft, weil sie die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG; vgl. auch BGHZ 89, 149, 150 ff) nicht erfüllt.